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Was ist das RZE?

Das Logo der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des SaarlandesDas Rechtswissenschaftliche Zentrum für Europaforschung (RZE) ist ein Teil der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes. Die Einrichtung erforscht und analysiert die rechtliche und politische Entwicklung Europas, einschließlich der Europäischen Union. Auf dieser wissenschaftlichen Grundlage erarbeiten die Mitglieder Lösungen für einschlägige Rechtsprobleme, die einen wesentlichen Beitrag zur europäischen Einigung leisten können.

Weitere Informationen finden Sie auf unserem Infoflyer.

Was wir tun

Wir machen Forschung erfahrbar. Durch verschiedene, multimediale Konzepte vermittelt das RZE allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Europarechtlichen Erkenntnisse seiner Mitglieder.

Die Mitglieder des RZE beschäftigen sich mit den rechtlichen Strukturen der Europäischen Union und mit deren Außenbeziehungen. Jedes Mitglied bringt dabei seine speziellen Fachkompetenzen ein, so dass im Verbund ein umfängliches Bild des Europäischen Rechts entsteht. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Beziehung zwischen Deutschland und den anderen EU-Staaten und zu Staaten, die nicht, oder noch nicht, der EU angehören, werden in den Blick genommen. Je nach wissenschaftlichem Forschungsinteresse bieten die Mitglieder Beratung und Expertise von öffentlichen Institutionen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene hinsichtlich rechtlicher Probleme der Europäischen Union.

Als Institution mit europäischer Ausrichtung wissen wir, dass Fortschritt nur durch Zusammenarbeit und Kommunikation erreicht werden kann. Aus diesem Grund befasst sich das RZE mit der Initiierung, Vorbereitung und Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, die den Austausch zwischen verschiedenen Akteuren fördern. Dies geschieht insbesondere in Form von Verbundprojekten mit außeruniversitären Stellen und Institutionen, die sich in Politik, Kultur und Gesellschaft mit der europäischen Union beschäftigen.

Rechtliches

Näheres über den Aufbau und die Ziele des RZE finden Sie in der Rechtsgrundlage.